Ich hatte mal wieder eine Situation, wo ich mir als technikaffiner Mensch an den Kopf gefasst habe und möchte diese mit euch teilen:

Ich werde demnächst (endgültig) umziehen und möchte daher meinen Zweitwohnsitz abmelden. Als jemand, der Sachen gerne mal vergisst, nutze ich den Moment, in dem ich daran denke und rufe bei der Stadt an, um zu erfragen, ob ich da schon irgendwas im Vorfeld machen kann.

Antwort: Nein.

  1. Das geht erst ab Zeitpunkt des endgültigen Umzugs
  2. Ich muss in Person erscheinen und mich ausweisen

Dass ich meinen Zweitwohnsitz erst zum Datum des endgültigen Auszugs abmelden kann, erscheint mir aus Sicht des Melderegisters sinnvoll. Aus der organisatorischen Sicht aber eher unverständlich: Warum kann ich nicht z.B. die Kündigung meiner Mietwohnung mit dem entsprechenden Datum darauf einreichen und der Prozess wird am Stichtag angestoßen?

Warum muss ich in Natura erscheinen, wenn es doch schon eine ganze Weile die Onlineausweisfunktion des Personalausweises gibt?

Als Informatiker interessiert mich natürlich der letzte Punkt: Wie geht das eigentlich? Kann ich diese Authentifizierung eigentlich auch selbst irgendwo einbauen?

Weiter gedacht, wäre es ja eigentlich kein Hexenwerk, daraus mal grundlegend ein System zu bauen:

  • Authentifizierung über Perso
  • Antrag in DB mit Fälligkeitsdatum hinterlegen
  • Täglicher Cronjob, der prüft, ob heute ein Antrag offiziell eingereicht werden soll

Also begebe ich mich auf die Suche nach Informationen und stoße über die Webseite des BMI auf personalausweisportal.de … und die Seite liefert nur Timeouts.

Mittlerweile funktioniert sie wieder, aber es sind diese Momente, an denen ich mir einfach denke: Wo zur Hölle und warum überhaupt sind wir eigentlich stehen geblieben?

  • einkorn@feddit.orgOP
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    4 months ago

    Ich habe tatsächlich vor kurzem erst mein erstes E-Rezept eingelöst und es hat ohne Probleme geklappt. Ich war begeistert!

    War in deinem Fall vielleicht gerade was mit der Technik im Argen? Ein Papierbackup ist ja auch gewollt in dem Fall.