Titel “Radfahrerin übersehen”: Resultiert daraus nicht logischerweise Fahrlässigkeit? Offenbar nicht für die Polizeidirektion Schifferstadt.
Zementierung des Übersehen-Narratives im Text “übersah ein 54-jähriger aus Speyer”
“Die Fahrradfahrerin, die von der Tür des Pkws touchiert wurde, kam ins Straucheln und stürzte anschließend zu Boden”
“von der Tür touchiert” Entpersonalisierung und damit Verantwortungsentlastung des Kfz-Fahrers
“kam ins Straucheln” Schuldumkehr auf Radfahrerin
“und stürtze” wer strauchelt, der stürzt. Logische Kausalkette und erneut Schuldumkehr
Keine Aussage bzgl. Ermittlungen gegen den Kfz-Fahrer. Beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Pressemeldung ist nicht namentlich gezeichnet, damit ist nicht nachvollziehbar, von wem sie verfasst wurde.
Übersehen-Narrativ Next-Level: Hierbei übersah ein PKW Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5596395
Der Punkt ist aber ein anderer: Da fehlt gerade als Pressemitteilung halt noch ein “verkehrserzieherischer” Text. So im Stile von “Die Polizei weist darauf hin, dass Dooring-Unfälle schwere Verletzungen verursachen können. Autofahrer sollten beim Öffnen der Tür auf Radfahrer achten. Hier empfiehlt die Polizeidirektion Hintertupfingen den Holländer-Griff, bei dem man die Autotür auf der Fahrerseite mit der rechten Hand öffnet. Auf diese Weise befindet sich der Körper in einer natürlichen Drehung und der Blick fällt automatisch auf herannahende Fahrradfahrer”. So einfach ist das, dann taucht das in der Lokalpresse auf und keiner beschwert sich
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Ja, der fehlt tatsächlich. In anderen Pressemitteilungen (einfach mal nach Dooring suchen) ist der drin, inklusive der Erklärung des Holländischen Griffs. Allerdings natürlich mit einem eigenen Absatz, sodass er sich nicht direkt auf den beschriebenen Fall bezieht.