Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
Wenn der Vermieter ‘sein’ Auto vom Käufer zurückklaut, könnte er sich dann vor Gericht nicht genauso gut verteidigen und auf seinem Diebstahl (eigentlich ja Eigentum) sitzen bleiben und das anwaltlich ausharren? Wie schlimm wäre das?
Wenn der Vermieter ‘sein’ Auto vom Käufer zurückklaut, könnte er sich dann vor Gericht nicht genauso gut verteidigen und auf seinem Diebstahl (eigentlich ja Eigentum) sitzen bleiben und das anwaltlich ausharren? Wie schlimm wäre das?