Deutsche Umwelthilfe will klagen
Größter Kritikpunkt: der Klimaschutz. “Sollte der Betrieb von Heizkesseln auf unbestimmte Zeit zugelassen werden, verstößt dies gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, Klimaneutralität zu erreichen”, sagen die Rechtsanwälte Geulen und Klinger in einer Stellungnahme vor dem Ausschuss. Vor allem das abgeschaffte Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen nach 2044 widerspricht nach Ansicht der Juristen der verfassungsrechtlich erforderlichen Klimaneutralität.
Die Deutsche Umwelthilfe hat deshalb angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte vor einigen Tagen in einem Gutachten verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.



Wir heizen dann einfach mit Wasserstoff, das Allheilmittel.