Die geplante Legalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
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Der Eigenanbau wäre ansonsten aber noch erlaubt, oder?
Das wird in Bayern nämlich niemals kommen lol
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Nein unentgeltliche Weitergabe zum gemeinsamen Konsum ist erlaubt, damit man sich z.B. einen Joint teilen kann.
Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?
Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?
Der DNA-Code der Mutterpflanze wird zusammen mit der pseudonymisierten Besitzer-ID einfach auf einer Blockchain gespeichert. /s
@Aldileon @superkret Das Joint-teilen zum sofortigen Konsum ist aber nach heute üblicher Rechtsprechung schon nicht als Drogenabgabe/-handel einzustufen, nichts was das neue Gesetz bringt oder konkretisiert.
Ja Rechtsprechung aus der Praxis, aber noch nicht Gesetz. Ich finde das ist schon ein Unterschied wenn es wirklich von vornherein offiziell möglich ist
Junge, warum so umständlich…
Weil Cannabis kein Brokkoli ist! /s
Wenn meine Freunde meine entsorgten Pflanzenreste, die zu viel für mich zum selber rauchen wären, aus meiner Biomülltonne fischen, ohne dass wir darüber reden oder es eine Vergütung für mich dafür gäbe und ich den Diebstahl nicht zur Anzeige brächte, was wäre dann? Da gibt es doch bestimmt einige Gesetzeslücken, die man auf geeignete Weise nutzen könnte. Ü
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@plistig @superkret Formal ist die Entsorgung in der Biomülltonne keine “geeignete Maßnahme und Sicherheitsvorkehrung” die vor dem “Zugriff durch Dritte” schützt (§10).
Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?
Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.
Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.
Kann ich dann die Stadtwerke/Müllbetriebe anzeigen, weil die zu viel Cannabis besitzen?
Als Nicht-Jurist würde ich zu Nein tendieren, denn das Cannabis gelangte ja ohne Zutun/Kenntnis in ihren Besitz. Wenn sie es entdecken und behalten, ist es was anderes…
@mustbe3to20signs Der Besitz wechselst erst wenn der Müll abgeholt wird. Bei Sperrmüll und Containern ist das gelegentlich Thema.
Mit Freunden teilen geht nicht.
Gibts da genauere Infos zu? Wenn man den Jugendschutz einhält dürfte da doch nichts dagegen sprechen?
@derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 “Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen.”
Im Begründungsteil heißt es dazu noch: “Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …” (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).deleted by creator
Also ist es dann verboten jemanden mein Gras zu geben, dass er uns einen baut? lol
Muss die Polizei aber auch erstmal sehen. In deiner Hand ist es legal, in seiner Hand ist es legal, es weiterreichen aber nicht.
Das ist wie mit den drei Pflanzen. Da muss erstmal die Bullerei in deiner Bude stehen um zu sehen, dass du mehr hast.
@Muetzenman @Anamana Such mal nach ‘Verfügungsgewalt Betäubungsmittel’ in der Suchmaschine deiner Wahl. Es gibt einige Seiten wo das Thema erläutert wird.
TLDR: Es hängt davon ab, ob der Entgegennehmende die Drogen auch auf Dauer behalten und über sie bestimmen will. Jemandem was zum Bauen bzw. direkt konsumieren zu geben ist nicht strafbar.In Bayern sitzen die an den legalen Rauchflächen im Gebüsch und warten
… der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein …
Ich verstehe nicht, warum immer noch auf diese Grenze bestanden werden soll. Man kann 100 Wodka-Flaschen im Kofferraum haben und niemanden interessiert es. Aber wehe die Waage im Cannabisclub war schlecht geeicht und sie geben dir ein Gramm mehr, dann bekommst du hart eins in die Fresse von Polizei und Staatsanwaltschaft, die eigentlich besseres zu tun hätten, würde ich denken.
Tschuligom, aber da verstehe ich sogar die Kritik der Union, dass das Gesetz zu Mehrbelastung der Justiz führen kann, auch wenn ich eine geringfügig andere Lösung für das Problem präferieren würde: Stärker und schneller legalisieren. Wenn Kinder nicht mit Rauchware in Berührung kommen sollen, dann verkauft das Gras oder andere Cannabisprodukte halt in Apotheken. Die würden sich freuen, da kannst du dir sicher sein. Aber macht die Abgabe doch nicht über so eine seltsame Clubmitgliedschaft. Der Durchschnittsalki baut den Hopfen ja auch nicht selbst an.
“Es ist zu befürchten, dass illegales Cannabis aufgrund höherer Wirkungsgrade und günstiger Preise stark nachgefragt wird und sich Schwarz- und Legalmarkt hier vermischen”, betonte Grote.
Jut … dann bringt halt Cannabisprodukte mit verschiedenen THC-Konzentrationen auf den Markt. Der Markt regelt das, würde die FDP wohl sagen. Ich kann bei Rewe ein V+Energie mit 2,5% oder eine Flasche Strohrum mit 80% kaufen. So lange ordentlich raufgeschrieben wird, was man da kauft, ist das doch alles OK. Und auf dem legalen Markt werden sich die Verkäufer wohl eher um ordentlich Etikettierung kümmern als es der Dealer im Park tut, oder?
@plistig @hillbicks Weil bei großen Mengen davon auszugehen ist, dass damit Handel getrieben wird / werden soll. Und der Handel muss wegen EU-Gesetzgebung auch weiterhin verboten bleiben.
Der Handel mit Alkohol ist nicht illegal und es ist nur der Jugendschutz zu gewährleisten (abgesehen von üblichen Vorgaben zum Gewerbebetrieb).Na ja, wenn ich 20 Kisten Bier für die nächste Nachbarschaftsfeier bestellt krät auch wieder kein Hahn danach.
Es gibt einfach keine rationalen Gründe warum Cannabis anders behandelt werden sollte als Alkohol oder Tabak.
@scorpionix Das ist argumentativ halt dünnes Eis. Wen die Ungleichbehandlung stört, für den gibt es auch keine rationalen Gründe Alkohol oder Tabak anders zu behandeln als Cannabis. Könnten auch alle drei Drogen verboten sein.
Natürlich, das die logische Konsequenz. Mit der ich persönlich auch ehrlich gesagt leben könnte. Ich rauche gar nicht und trinke so wenig, dass es auch problemlos ganz sein lassen könnte.
Da das aber in der gesamten Gesellschaft natürlich nicht funktionieren würde, zeigen diverse historische Beispiele, allen vor an die amerikanische Prohibition. Horst Seehofer, der ja zu Beginn der Pandemie noch Innenminister war, lieferte das beste Argument für die Legalisierung: "Wenn wir
die Friseursalons schließendie Drogen verbieten,lassen sich die Leute schwarz die Haare schneidenkaufen die Leute beim Dealer.
@plistig @hillbicks Und was die Waage im Verein angeht, du *musst* ja nicht Mengen nehmen die nahe am gesetzlichen Limit liegen. Wenn du davor Angst hast, dann nimm halt nur 20g mit.
Überhaupt würde ich auch nicht davon ausgehen, dass die Vereine alle das gesetzliche Abgabelimit immer und überall voll ausreizen. Die werden realistischerweise je nach Anbaukapazität und Vorrat darunter bleiben.Danke für die Erklärung! Ich finde das “es ist illegal, weil es verboten ist”-Argument nicht sonderlich stichhaltig, weil die EU-Gesetze ja auch nicht in Stein gemeißelt sind. Aber ich schätze mal kleine Schritte in die richtige Richtung sind besser als nichts. Mal sehen, was der nächste Schritt der Union ist, um die Legalisierung zu verhindern.
EU-Recht zu ändern ist eine ganz andere Hausnummer, man ist ja froh überhaupt national mal sowas auf den Weg zu bringen jetzt. Und das muss halt innerhalb der EU-Vorgaben bleiben, was bedeutet, dass der innereuropäische Handel unterbunden werden muss. Deshalb auch diese komische Lösung mit den “Clubs” wo nicht jeder einfach rein und sich was kaufen kann sondern man sich anmelden muss und das Zeug dann gegen “Gebühr” abgegeben wird, sodass es rechtlich nicht als Verkauf gilt.
25 Gramm ist jetzt noch weit weg von ner grossen Menge.
@theKalash @dach Also verglichen mit den Mengen die man in anderen EU-Ländern straffrei besitzen darf sind 25g ausgesprochen viel.
Für eine realistische Menge die man besitzen darf, ist es aber lächerlich wenig. Zumindest wenn wir reden was ich Zuhause oder halt aufm Weg von der Abgabestelle nach Hause besitzen darf. Ich hab gerne Vorrat und warum nicht? Manche Leute haben nen Keller nur für Wein …
Ja, mit so ner Menge aufm Konzert oder so wäre nicht ok, das kann ich nachvollziehen.
Andy ist so 1 Pimmel
Klingt gut. Das wichtigste aus meiner Sicht ist die Erlaubnis für den privaten Anbau und höhere Grenzwerte im Straßenverkehr. Ich habe gerade die Tag zwei Pflanzen abgeerntet und ja, ich habe mehr als 25g zu Hause. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich nach der Legalisierung Probleme bekomme ist viel geringer. Auch den sozialen Aspekt sollte man nicht unterschätzen. Ich verheimliche zwar niemanden, dass ich Cannabis konsumiere, aber offen spreche ich darüber auch nicht.
Du darfst ja auch mehr als 25g Zuhause haben. Die 25g Grenze gilt ja nur als Maximalbetrag für die Abholung im Coffeeshop.
@Anamana @the_wise_wolf Jein. Schaut in den Entwurf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-cannabisgesetz-pm-16-08-23.html (pdf am Seitenende)
Seite 109 / Zu § 3 (Erlaubter Besitz von Cannabis) / Zu Absatz 1: ‘Nach Absatz 1 ist Erwachsenen generell der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Dies bezieht sich auf konsumfähiges getrocknetes Pflanzenmaterial. Diese Erlaubnis bezieht sich also sowohl auf den privaten Raum als auch auf ein Mitsich führen in der Öffentlichkeit.’
Nächsten Teil (Zu Absatz 2) auch lesen.Danke fürs recherchieren.
Sicher? https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz-entwurf.html sagt:
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.
Mein Fehler, liest sich echt so. Bezieht sich aber nur auf konsumfähiges Material. Wenn du also noch drei volle Pflanzen daheim stehen hast ist das nicht illegal.
Also im Prinzip ist Cannabis immer noch verboten, außer in “Vereinen” die das selbst anbauen und innerhalb einer Gruppe weitergeben. Oder wenn du es selbst zu Hause anbaust. Also genau die Sachen, für die man eh schon jetzt kaum bestraft wird. Das als Neuerung zu verkaufen ist schon mutig. In Kanada und manchen Bundesstaaten der USA hat man es halt wirklich legalisiert, so mit freiem Handel und so. Davon ist Deutschland noch sehr weit entfernt. Wobei eigentlich betrifft mich das Ganze nicht, weil ich Österreicher bin und wir noch um einiges länger brauchen werden als der Rest der EU.
Frei verkaufen geht halt nach EU Recht nicht. Man hat sich hier ziemlich verbiegen müssen um so etwas rechtskonform hinzukriegen. Ich glaube aber es macht schon einen riesen Unterschied, dass der Besitz und Anbau nicht mehr generell unter Strafe gestellt wird, wo sich dann in der Praxis der Rechtsprechung Bagatellgrenzen ergeben, der Tatbestand grundsätzlich aber immer gilt. Jetzt kannst du halt offiziell mit Gras rumlaufen und die Polizei hat keine Rechtsgrundlage es dir wegzunehmen. Viel Schikane gab es halt bisher dadurch, dass man mit geringer Menge zwar vom Richter laufen gelassen wird, aber einbuchten dürfen sie dich erstmal
Es wäre wahrscheinlich besser, das EU-Recht zu ändern. Das würde dann wirklich einen Unterschied machen. Traurig wäre, wenn die Teil-Legalisierung in D bleibt und sich sonst auf absehbare Zeit nichts ändert.
Baby steps. Irgendwer muss mal loslegen und das ganze ausprobieren und dann wird sich hoffentlich immer mehr das mindset ändern wenn es erfolgreich ist (und die konservativen Alten immer weniger in Entscheidungspositionen sitzen). Die Amis zeigen ja auch, dass es geht und die Welt dadurch nicht zusammenbricht. Aber in der EU muss man schon sehr sehr viele Menschen überzeugen und absolut alles bedenken
@Blaubarschmann @simon574 Was viele auch offenbar gar nicht wahrhaben, ist, dass wir in Deutschland (Stand aktueller Entwurf) *mit Abstand die liberalste* Cannabisgesetzgebung Europas bekommen werden. Meiner Kenntnis nach (bitte korrigiert mich) hat kein anderes europäisches Land so eine hohe Besitzgrenze. Das ist sonst so im ~5g-Rahmen und ist dann fast überall trotzdem noch eine Ordnungswidrigkeit bzw. mit Bußgeld belegt.
@Blaubarschmann @simon574 In *keinem anderen europ. Land* in dem der private Konsum nicht verboten ist darf in der Öffentlichkeit *legal* konsumiert werden (sonst OWi/Bußgeld). Auch trotz der blöden Abstandregel ist das einzigartig.
Anbauvereine (Cannabis Social Clubs) sind dann auch nur hier und in Malta gesetzlich geregelt (die Schweiz hat ein Pilotprojekt), in alle andern Ländern operieren die nur in rechtlichen Grauzonen.Ja ich denke das Stichwort hier ist “legal” im Sinne von per Gesetz erlaubt. Es mag woanders auch relativ entspannt gehandhabt werden, aber das ist dann die gelebte Realität wo vielleicht die Polizei das nicht so ernst sieht oder es rechtlich geduldet wird (z.B. NL). Aber offiziell ist es fast nirgends so explizit freigegeben
Die Amis zeigen andererseits auch, dass es nicht geht. Auf nationaler Ebene ist da nach wie vor alles illegal. Und das zu ändern, würde genau die selben Schwierigkeiten mitbringen wie wir hier mit der EU haben (siehe z.B. die grundsätzliche UN Drogenpolitik, an die sich beide gesetzlich gebunden haben)
Wobei natürlich jeder der ernsthaft der Meinung ist, dass sich US oder EU an UN Richtlinien halten würden oder müssten, entweder die gesamte Existenz der UN vergessen hat oder eine plausible ausrede sucht.
Bei den USA stimme ich dir zu, die haben schließlich eine entsprechend starke Exekutive.
Bei der EU seh ich das dann wieder anders. Da müssen in der Tat nur einzelne Mitglieder dagegen sein, um das als “Ausrede” zu benutzen.
Richtig
Wird schon noch kommen. Lauterbach hat ja auch noch Studien in Auftrag gegeben, die das in Deutschland evaluieren und mit den Ergebnissen Willer dann zusammen mit Cannabis freundlichen ländern zusammen in der EU was vorbereiten
Wenn das vernünftig läuft, also ohne geduldeten Schwarzmarkt wie bei den Amsterdamer Coffee Shops und mit der erhofften Entlastung für Polizei und Justiz, dann wäre das ein starkes Argument für eine Änderung der EU-Richtlinien.
Das hängt halt auch stark von der Auslegung der Exekutive ab. Wenn die Polizei mit der Feinwaage prüft, ob man ein halbes gramm zuviel dabei hat oder in der Wohnung die Pflanzen zählt, dann wird es vermutlich keine Entlastung geben.
Wir können nur abwarten, wie das gehandhabt wird. Dadurch, dass man es erstmals legal besitzen darf, ändert sich hoffentlich auch der Umgang insofern, dass sich eine gewisse Toleranz, wie bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, etabliert. Es kann ja nur schwer erwartet werden, dass jeder Konsument eine geeichte Feinwaage besitzt.
Auf welche Art und Weise diese Teillegalisierung kommt ist meiner Meinung nach vollkommen egal. Ein Tabu wird durchbrochen, der Konsum von Cannabis steigt in der Akzeptanz. Sobald dieser Schritt vollzogen ist, sind alle weiteren Schritte vorgezeichnet.