Dümmstes Parken auf einem Radweg diese Woche? Ich habe ihn anfahren sehen und die Ladezone war auch da schon frei. Stattdessen musste er zwei Bordsteine überwinden und auf den Verkehr achten, um zu seinem Ziel neben der Ladezone zu kommen. Beides dauerte.
So viel zu Premiumradweg
Der wird ständig als Parkplatz genutzt. Am Ende der Einbahnstraße ist ja auch nur das Polizeikommissariat.
Na ja, die Herrschaften haben ja schließlich besseres zu tun, z.B. Kaffee trinken, Krapfen essen oder Minderheiten schurigeln. Da bleibt für solche Nebensächlichkeiten keine Zeit.
Naja, die haben auch ordentlich Stunk gegen den Radweg gemacht, die städtische Sicherhei sei in Gefahr (weil sie nicht mehr so breite Straßen vor der Haustür haben).
Natürlich. Radwege locken ja bekanntermaßen linksgrün versiffte Terroristen an.
Würde ich bei Weg.li melden.
Leider habe ich den Glauben daran in Bremen verloren.
Da sich die Ladezone auf einem Gehweg befindet, dürfte der auch dort nicht parken.
Wäre an der Stelle aber zumindest das geringere Bußgeld und sicherer für alle. Die Ladezone ist noch durch Poller vom restlichen Gehweg getrennt.
Da Parken auf Radwegen, soweit ich weiß, auch Punkte kostet, wird das wohl so sein.
Ich wollte vielmehr darauf hinaus, dass der LKW wohl kaum weniger als 2,8 Tonnen wiegt, sodass das Parken auf dem (abgetrennten) Teil des Gehwegs auch nicht erlaubt ist.Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, was auf dem Schild steht. Vielleicht wird es dadurch erlaubt.
Parken auf einem Gehweg bei mehr als 2,8t zGG kostet lächerliche 15€. Parken auf einem Radweg mit Behinderung (Radfahrer müssen ausweichen) kostet 70€ und gibt einen dieser begehrten Sammelpunkte. Dank seines Vorsatzblinkers wären hier auch 140€ möglich.
Betrachtet man aber, dass in Bremen Falschparken nur geahndet wird, wenn man ohne Parkschein parkt, ist beides natürlich kostenlos.
Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, was auf dem Schild steht. Vielleicht wird es dadurch erlaubt.
Da ist ein Schild “absolutes Halteverbot” (283) mit einem Zusatzschild, dass das auch auf den Gehweg erweitert, (s. StVO Anlage 1, Abschnitt 7, Nummer 62 und 62.1), zwei weitere definieren die zeitliche Einschränkung und ein viertes “Be- und Entladen frei” gestattet ebendieses (auf der Fahrbahn und dem “Gehweg”).
Meines Erachtens nach dürfte der LKW also zum Be- und Entladen auf der Straße stehen.
Dass der Fahrer seinen LKW linksseitig auf dem zweispurigen Radweg abgestellt hat, ist jedenfalls die dümmste Lösung.


