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    11 days ago

    Grundrechte gelten keinesfalls absolut. Sie können unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit durch ein Gesetz eingeschränkt werden. So z.B. bei Bürgergeldbezug oder einer Pandemie. Interessant ist hier aber vermutlich insbesondere GG Art. 17a Abs. 2:

    Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) eingeschränkt werden.