• MsFlammkuchen@lemmy.blahaj.zone
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    18 hours ago

    Wenn du Briefwahl beantragst, erhältst du einen Wahlschein (≠Stimmzettel). Im Wählerverzeichnis wirst du dann als mit Wahlschein gekennzeichnet und kannst nur mit Vorlage dieses Scheines wählen. Das geht dann per Briefwahl oder in jedem Wahllokal deines Wahlkreises.

    Bei Briefwahl hast du zwei Umschläge. In den kleineren kommt der Stimmzettel und in den größeren der kleinere Umschlag und der Wahlschein. Im ersten Durchgang wird nur der größere Umschlag geöffnet und der Wahlschein geprüft. Im zweiten Durchgang werden die inneren Umschläge die bei gültigen Wahlscheinen waren geöffnet und ausgezählt.

    In Ausnahmefällen kann am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden (z.B. Krankheit). In dem Fall wird telefonisch mit dem entsprechenden Wahllokal abgesprochen, ob die Person schon gewählt hat und, dass sie nur noch mit Wahlschein wählen kann.