• SapphireSphinx@feddit.orgOP
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    14 hours ago

    Ich fasse es nicht.

    Weil einige Parteien erst im Januar ihre Kandidaten aufstellen, werden die Wahlunterlagen frühestens Ende Januar verschickt. Nach Erhalt der Unterlagen sind im Februar dann nur gut zwei Wochen Zeit für die Briefwahl. […] Wahlleiter warnten vor den damit verbundenen Risiken oder rieten gar von der Briefwahl ab. Es bestehe die Gefahr, dass die auf dem Postweg zurückgesandten Stimmzettel nicht rechtzeitig in den Wahllokalen ankommen, hieß es.

    Wie kann so eine Fristsetzung legal sein? Das letzte mal hatte meine Frau erst gar keine Wahlunterlagen rechtzeitig bekommen. Die sind hier nach der Wahl im Briefkasten gewesen. Da war die Behörde scheinbar überlastet. Jetzt gehen wohl auch noch die Wahlen an der scheiß schwarzen Null zugrunde.

  • bungalowtill@lemmy.dbzer0.com
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    4 hours ago

    Wahlleiter raten von der Briefwahl ab, aber es gibt sie. Was soll das überhaupt bedeuten? Wenn die Briefwahl angeboten wird, werde ich sie nutzen und erwarte dass die scheiss Stimme dann auch gezählt wird.

  • Lumidaub@feddit.org
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    12 hours ago

    Man kann Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abholen bzw dort schon vor dem eigentlichen Wahltag wählen, wenn man das Risiko vermeiden will.

    Jetzt komm ich aber ins Grübeln: geht das noch, wenn ich die Unterlagen schon beantragt habe, sie aber noch nicht erhalten habe? Und sollten die beantragten Unterlagen dann noch rechtzeitig ankommen, wie wird sicher gestellt, dass ich nicht nochmal wähle?

    Überhaupt, was ist eigentlich, wenn ich die Unterlagen am Wahltag bei der Gemeinde abgebe und dann trotzdem ins Wahllokal gehe? Woher sollen die Wahlhelfys wissen, dass ich schon gewählt hab?

    Mir ist schon klar, dass im Nachhinein leicht nachweisbar ist, wenn ich auf die Art bescheisse. Meine Stimmen sind dann aber schon gezählt worden.

    Ich möchte nicht das komplette Verfahren in Frage stellen, ich weiß nur nicht, wie das alles genau funktioniert.

    • meggoh@feddit.org
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      10 hours ago

      Beim Auszählen der Briefwahl gibt es eine Negativliste. Dort enthalten sind die Stimmen die nicht mehr gezählt werden dürfen. Diese werden vor dem Auszählen aussortiert. Wenn du also im Wahllokal wählen gehst aber eine Briefwahl beantragt hast, wird das gemeldet und du kommst auf die Negativliste und deine Briefwahlstimme wird nicht mehr gewertet. Da auch die Briefwahlstimmen erst nach dem Schließen der Wahllokale ausgezählt werden, wird deine Stimme also nicht doppelt gezählt.

      Quelle: Ich war schon öfter beim Auszählen der Briefwahl dabei.

    • MsFlammkuchen@lemmy.blahaj.zone
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      10 hours ago

      Wenn du Briefwahl beantragst, erhältst du einen Wahlschein (≠Stimmzettel). Im Wählerverzeichnis wirst du dann als mit Wahlschein gekennzeichnet und kannst nur mit Vorlage dieses Scheines wählen. Das geht dann per Briefwahl oder in jedem Wahllokal deines Wahlkreises.

      Bei Briefwahl hast du zwei Umschläge. In den kleineren kommt der Stimmzettel und in den größeren der kleinere Umschlag und der Wahlschein. Im ersten Durchgang wird nur der größere Umschlag geöffnet und der Wahlschein geprüft. Im zweiten Durchgang werden die inneren Umschläge die bei gültigen Wahlscheinen waren geöffnet und ausgezählt.

      In Ausnahmefällen kann am Wahltag bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden (z.B. Krankheit). In dem Fall wird telefonisch mit dem entsprechenden Wahllokal abgesprochen, ob die Person schon gewählt hat und, dass sie nur noch mit Wahlschein wählen kann.