Tolles Framing dass Datenschutz schöne Sachen verhindert und daher schlecht ist.
Der Verein hat seit den 1950er-Jahren dafür die Adressen der Ü-80-Jährigen von der Stadt Haan erhalten und so jährlich über 300 Weckmänner verteilt. Das ist aber seit der EU-Gesetzgebung und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit sechs Jahren nicht mehr zulässig.
Die Stadt hatte aber nach Angaben des Vereins weiterhin die Daten rausgegeben, wohl weil die Aktion nett klingt
Es wurde sich also wissentlich lieber fünf Jahre lang über geltendes Recht hinweggesetzt anstatt ein paar Minuten nachzudenken ob es eine einfache rechtskonforme Lösung gibt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird. Kein riesen Aufwand und diejenigen die das nicht wollen werden nicht belästigt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.
Auch dazu ist eine Datenverarbeitung nötig, die einen Rechtsgrund braucht.
Ich hätte vermutet dass eine Anfrage zur Datenverarbeitung möglich sein sollte, da die Daten noch nicht “genutzt”/“weiterverarbeitet” wurden. Aber es stimmt natürlich dass auch dieser Vorgang schon eine Datenverarbeitung ist und sowas nicht beliebig geschehen sollte. Danke für den Hinweis :)
Ich habe allerdings die Hoffnung dass man dafür eine Lösung finden könnte, wenn einem etwas an so einer Aktion liegt.
Hätte man es früher gewusst, hätte sicherlich eine datenschutzkonforme Lösung gefunden werden können, meint er.
Für dieses Jahr klappt das wahrscheinlich nicht. Der Bergische Geschichtsverein in Haan, der den Verein der Freunde des Martinsfestes Gruiten unterstützen möchte, hat allerdings schon die Idee, dass sich die Menschen anmelden können […]
Ich habe Zweifel, ob das so gut klappen wird. Gerade die Vereinsamten werden davon nicht erfahren und wenn, dann eher keinen Brief abschicken. Naja, man kann ja auch mit Altenheimen zusammenarbeiten. Das muss dann reichen.
Er meint, sie haben nicht rechtzeitig erfahren, dass sie dieses Jahr die Adressen nicht kriegen. Woher sollen die auch wissen, dass die Verwaltung das seit der DSGVO eigentlich nicht mehr darf? Verwaltungsrecht zählt nicht zur Allgemeinbildung.
Aber auch die DSGVO kennt doch keiner. Es ist jedes Mal so, wenn irgendwas DSGVO-kritisch ist, Leute ankommen und behaupten, es sei alles ganz leicht und man müsse nur blablabla. Ist natürlich Unsinn. Aber wenn es dann darum geht, dass die DSGVO reihenweise missachtet und nicht durchgesetzt wird, dann werden die Fackeln und Heugabeln ausgepackt. Das geht alles nicht zusammen.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird.
Ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht geht. Die Stadt darf mit den Adressen auch nur gesetzlich vorgesehen Aufgaben erfüllen.
Es gibt noch eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, z. Bsp. Forschunginstitute stichprobenartig Adressen von Einwohnermeldeamt zu bekommen. Es ist fraglich, ob sich ein Verein dafür qualifiziert. Der Verein könnte vielleicht mit einer öffentlichen Einrichtung eine Kooperation eingehen. Ich glaube das Hauptproblem nach DSGVO war bislang, dass der Verein ALLE Adressen von Ü80 haben wollte. Man könnte aber stattdessen nach einer Stichprobe von 300 Adressen von Ü70 fragen.
Edit: Es heißt Gruppenauskunft und es reicht ein öffentliches Interesse. Das Ziel muss aber ein Forschungvorhaben sein laut Stadt Köln. Laut Gesetz reicht aber öffentliches Interesse auch ohne Forschungvorhaben?
Ich glaube, das geht auch nicht. Ob es eine Stichprobe ist, ist nicht der Punkt. Da geht es wohl darum, nicht mehr Daten herauszugeben als nötig. Für ein Forschungsvorhaben braucht man sowieso nur eine Stichprobe.
Unter öffentlichem Interesse ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist. Es muss sich um ein innerstaatliches öffentliches Interesse handeln. Interessen eines anderen Staates sind keine öffentlichen Interessen im Sinne des § 46 BMG.
Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen? Weil, wenn ja, dann ist mir nicht klar wieso die Stadt die Kontaktdaten nicht übergibt. Es gab eine Beschwerde - wahrscheinlich wegen fehlender Datenschutzerklärung. Das lässt sich aber eigentlich beheben, wenn man mit dem Gebäck auch eine Datenschutzerklärung mitschickt.
Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen?
Gute Frage. Ich denke eher nein.
Die Verwaltungsvorschriften sagen, dass man das Interesse von Gruppen vom öffentlichen Interesse unterscheiden muss. Aber man könnte argumentieren, dass es prinzipiell im öffentlichen Interesse ist, gemeinnützige Vereine zu fördern, auch wenn im Speziellen nur Gruppen profitieren, wie hier die Ü-80-jährigen, oder in anderen Fällen Anhänger einer bestimmten Sportart in einem bestimmten Gebiet…
Allerdings ist ein gemeinnütziger Verein, auch einer der zB die Religion fördert. Ein Verein könnte also Adressen anfordern, um dann dort missionieren zu gehen. Daran sehe ich kein besonderes öffentliches Interesse.
Die Zeugen Jehovas haben vor ein paar Jahren einen langen Rechtsstreit über ihr Datensammeln beim Missionieren und Hausbesuchen ausgefochten. Hat mit dem Thema nicht so viel zu tun, aber der Verweis auf die Religionsfreiheit hat ihnen nicht weitergeholfen.
In jedem Fall, solche Ehrenamtler werden keinen langen Prozess führen wollen, selbst wenn die Chancen gut stünden.
Tolles Framing dass Datenschutz schöne Sachen verhindert und daher schlecht ist.
Es wurde sich also wissentlich lieber fünf Jahre lang über geltendes Recht hinweggesetzt anstatt ein paar Minuten nachzudenken ob es eine einfache rechtskonforme Lösung gibt.
Die Stadt könnte auch kurz bei den entsprechenden Personen nachfragen ob sie einverstanden sind dass für diese Aktion ihre Adresse in Zukunft weitergegeben wird. Kein riesen Aufwand und diejenigen die das nicht wollen werden nicht belästigt.
Auch dazu ist eine Datenverarbeitung nötig, die einen Rechtsgrund braucht.
Ich hätte vermutet dass eine Anfrage zur Datenverarbeitung möglich sein sollte, da die Daten noch nicht “genutzt”/“weiterverarbeitet” wurden. Aber es stimmt natürlich dass auch dieser Vorgang schon eine Datenverarbeitung ist und sowas nicht beliebig geschehen sollte. Danke für den Hinweis :)
Ich habe allerdings die Hoffnung dass man dafür eine Lösung finden könnte, wenn einem etwas an so einer Aktion liegt.
Vom Ende des Berichts:
Ich habe Zweifel, ob das so gut klappen wird. Gerade die Vereinsamten werden davon nicht erfahren und wenn, dann eher keinen Brief abschicken. Naja, man kann ja auch mit Altenheimen zusammenarbeiten. Das muss dann reichen.
Zusammen mit
Lässt mich auch nicht sehr optimistisch sein :/
Er meint, sie haben nicht rechtzeitig erfahren, dass sie dieses Jahr die Adressen nicht kriegen. Woher sollen die auch wissen, dass die Verwaltung das seit der DSGVO eigentlich nicht mehr darf? Verwaltungsrecht zählt nicht zur Allgemeinbildung.
Aber auch die DSGVO kennt doch keiner. Es ist jedes Mal so, wenn irgendwas DSGVO-kritisch ist, Leute ankommen und behaupten, es sei alles ganz leicht und man müsse nur blablabla. Ist natürlich Unsinn. Aber wenn es dann darum geht, dass die DSGVO reihenweise missachtet und nicht durchgesetzt wird, dann werden die Fackeln und Heugabeln ausgepackt. Das geht alles nicht zusammen.
Ich bin mir ziemlich sicher dass das nicht geht. Die Stadt darf mit den Adressen auch nur gesetzlich vorgesehen Aufgaben erfüllen.
Es gibt noch eine Möglichkeit für öffentliche Einrichtungen, z. Bsp. Forschunginstitute stichprobenartig Adressen von Einwohnermeldeamt zu bekommen. Es ist fraglich, ob sich ein Verein dafür qualifiziert. Der Verein könnte vielleicht mit einer öffentlichen Einrichtung eine Kooperation eingehen. Ich glaube das Hauptproblem nach DSGVO war bislang, dass der Verein ALLE Adressen von Ü80 haben wollte. Man könnte aber stattdessen nach einer Stichprobe von 300 Adressen von Ü70 fragen.
Edit: Es heißt Gruppenauskunft und es reicht ein öffentliches Interesse. Das Ziel muss aber ein Forschungvorhaben sein laut Stadt Köln. Laut Gesetz reicht aber öffentliches Interesse auch ohne Forschungvorhaben?
Ich glaube, das geht auch nicht. Ob es eine Stichprobe ist, ist nicht der Punkt. Da geht es wohl darum, nicht mehr Daten herauszugeben als nötig. Für ein Forschungsvorhaben braucht man sowieso nur eine Stichprobe.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Würde der gemenützige Verein die Definition des öffentlichen Interesses nicht erfüllen? Weil, wenn ja, dann ist mir nicht klar wieso die Stadt die Kontaktdaten nicht übergibt. Es gab eine Beschwerde - wahrscheinlich wegen fehlender Datenschutzerklärung. Das lässt sich aber eigentlich beheben, wenn man mit dem Gebäck auch eine Datenschutzerklärung mitschickt.
Gute Frage. Ich denke eher nein.
Die Verwaltungsvorschriften sagen, dass man das Interesse von Gruppen vom öffentlichen Interesse unterscheiden muss. Aber man könnte argumentieren, dass es prinzipiell im öffentlichen Interesse ist, gemeinnützige Vereine zu fördern, auch wenn im Speziellen nur Gruppen profitieren, wie hier die Ü-80-jährigen, oder in anderen Fällen Anhänger einer bestimmten Sportart in einem bestimmten Gebiet…
Allerdings ist ein gemeinnütziger Verein, auch einer der zB die Religion fördert. Ein Verein könnte also Adressen anfordern, um dann dort missionieren zu gehen. Daran sehe ich kein besonderes öffentliches Interesse.
Die Zeugen Jehovas haben vor ein paar Jahren einen langen Rechtsstreit über ihr Datensammeln beim Missionieren und Hausbesuchen ausgefochten. Hat mit dem Thema nicht so viel zu tun, aber der Verweis auf die Religionsfreiheit hat ihnen nicht weitergeholfen.
In jedem Fall, solche Ehrenamtler werden keinen langen Prozess führen wollen, selbst wenn die Chancen gut stünden.