Geht es um eine Blockade, die im Voraus derart öffentlich angekündigt war, dass es jedem Verkehrsteilnehmer zumutbar war, darüber Bescheid zu wissen und sich an dem Tag darauf einzustellen (zB durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels), oder ist das Gericht der Meinung, man müsse grundsätzlich immer und überall damit rechnen, dass eine Straße blockiert wird?
Es ging um eine Aktion die Tage vorher angekündigt war. Das Gericht hat im Prinzip gesagt “die Aktion war angekündigt, ihr hättet sie umgehen können, das ist keine Nötigung.”
Geht es um eine Blockade, die im Voraus derart öffentlich angekündigt war, dass es jedem Verkehrsteilnehmer zumutbar war, darüber Bescheid zu wissen und sich an dem Tag darauf einzustellen (zB durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittels), oder ist das Gericht der Meinung, man müsse grundsätzlich immer und überall damit rechnen, dass eine Straße blockiert wird?
Es ging um eine Aktion die Tage vorher angekündigt war. Das Gericht hat im Prinzip gesagt “die Aktion war angekündigt, ihr hättet sie umgehen können, das ist keine Nötigung.”